Jugendwohngruppe und
Betreutes Einzelwohnen
Außenwohngruppe St. Raphael
Die heilpädagogische Außenwohngruppe des St. Johannes Kinderheimes versteht sich als Hilfeart für Jugendliche, die aufgrund ihrer Gesamtsituation nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie leben können, leben dürfen oder leben wollen. Im Kontext der Gesamteinrichtung sieht sich die AWG St. Raphael auch als Folgeeinrichtung für die Jugendlichen aus dem St. Johannes Kinderheim.
Im Rahmen der acht Wohnplätze wird benachteiligten Jugendlichen eine faire Chance geboten, ihr Leben selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu meistern. Im Rahmen intensiver Beziehungsarbeit können die Jugendlichen vorhandene soziale Fähigkeiten ausbauen und neue Verhaltensmuster erlernen. Im Vordergrund stehen die Hinführung zu selbständiger Lebensführung, die Befähigung zu partnerschaftlichem Beziehungsaufbau und die soziale und gesellschaftliche Integration des jungen Menschen.
Die Einbindung des Sorgeberechtigten in die pädagogische Arbeit und die Entwicklung neuer Perspektiven ist uns ein wichtiges Anliegen.
Die weitere Verselbständigung findet
ihre Fortsetzung in der Maßnahme
„Betreutes Wohnen“
Die Einrichtung bietet für 5 Jugendliche die Möglichkeit des Betreuten Einzelwohnens.
Gemeinsam mit dem Jugendlichen wird ein adäquater Wohnraum gesucht, der vom Kinderheim angemietet wird; auf die Möglichkeit zur Wohnungsübernahme nach Beendigung der Hilfe wird geachtet.
Zur Selbstversorgung erhalten die Jugendlichen/jungen Erwachsenen finanzielle Mittel, deren Mindesthöhe sich an den jeweils gültigen Landesregelsatz orientiert.
Neben den stationären Hilfen (Heimerziehung) und sonstigen Betreuten Wohnformen, gem. § 34 SGB, werden im Rahmen der Hilfe zur Eingliederung ambulante Maßnahmen, wie...
Sozialpädagogische Familienhilfe, gem. § 27 SGB VIII, sowieErziehungsbeistandschaft, gem. § 30 SGB VIII angeboten.
Ziel des Betreuten Wohnens ...
... ist eine selbständige Lebens- und Haushaltsführung des Jugendlichen/jungen Erwachsenen
Zielgruppe sind ...
... Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr unter Voraussetzung der grundlegenden Fähigkeit zu einer eigenständigen Haushaltsführung und der Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachkraft.





